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hier Immobilien Katalog Solingen Abschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien - Wer mit dem Gedanken spielt, eine exklusive und denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, um damit Gewinn bringend Geld anzulegen und eventuell selbst darin zu wohnen, der wird überrascht sein, dass es so viele Denkmalschutz Abschreibung gibt. Laut Gesetz ist die Denkmalschutz Abschreibung eine steuerliche Abschreibung von Investition- und Instandhaltungskosten, die dem Eigentümer und damit Kapitalanleger sehr entgegenkommt, da er dem Staat und zukünftigen Generationen das denkmalgeschützte Objekt saniert und somit aufrechterhält. Die Denkmalschutz Abschreibung sieht vor, dass Kapitalanleger innerhalb von zwölf Jahren die gesamten Sanierungskosten abschreiben können, bei Eigennutzer gilt diese Regelung für insgesamt zehn Jahre. Im Vergleich dazu können Neubauten pro Jahr lediglich um 2-2,5 % von der Steuer abgeschrieben werden, bei den denkmalgeschützten Immobilien sind es bis zu 90 %. Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie ist demnach eine sehr lukrative Möglichkeit, Steuern zu sparen und nebenbei durch hohe Mieteinnahmen ein Zusatzeinkommen zu verdienen.
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